Das Presbyterium

Die Presbyterinnen und Presbyter bilden gemeinsam mit der Pfarrerin/dem Pfarrer das Presbyterium. Sie werden durch die Gemeindeglieder gewählt.

Die Größe des Presbyteriums hängt davon ab, wie viele Gemeindeglieder die Kirchengemeinde hat. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Den Vorsitz übernimmt eine Presbyterin bzw. ein Presbyter oder die Pfarrerin bzw. der Pfarrer.

Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehören insbesondere:

  • für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen,
  • die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
  • zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
  • für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
  • die Gemeindeglieder zu informieren,
  • das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,
  • dafür zu sorgen, dass die Gebäude sowie das Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
  • das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben, und
  • die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.