Treten Sie ein!

Berührt Sie der Gedanke an Gott? Wir freuen uns sehr, wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten oder übertreten möchten.


In die Evangelische Kirche kann jeder Mensch eintreten der getauft ist. 

Bitte wenden Sie sich an Pfarrerin Beate Rahm oder unser Pfarramt. Kontakte können auch im Gottesdienst geknüpft werden.

Sofern Sie Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden einem Wiedereintritt die Taufbescheinigung aus Ihrem Familienstammbuch und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt benötigt.

Nein. Die Taufe ist einmalig, darum werden Sie bei einem Kircheneintritt oder Kirchenübertritt nicht noch einmal getauft. Die Taufe wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt.

Nein. Die Taufe ist Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft. Es ist jedoch möglich, sich in jedem Alter taufen zu lassen. Mit der Taufe werden Sie in die Evangelische Kirche aufgenommen. 

Nein. Auch muss niemand, der in die Evangelische Kirche aufgenommen werden will, vor das Presbyterium treten. Es findet lediglich ein persönliches Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt. Sie sollten Sie sich selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Es ist Ihre persönliche Entscheidung.

Ja. Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden. Sie können an den Wahlen zum Presbyterium (aktives und passives Wahlrecht) und an Gemeindeversammlungen teilnehmen. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).

Nein. Wenn Sie es gerne möchten, werden Sie von den Mitgliedern des Presbyteriums nach einem Sonntagsgottesdienst begrüßt und willkommen geheißen.

Der Kircheneintritt ist kostenlos. Als Mitglied unserer Kirche unterliegen sie der Kirchensteuerpflicht. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner zahlen in der Regel keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden über die Taufe und die Kirchenmitgliedschaft ihrer Kinder. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres bestimmen die Jugendlichen selbst über ihre Religionszugehörigkeit.

Ja. Sprechen Sie Ihren Wunsch direkt bei Ihrem Eintritt an.