Kirchenaustritt

Ist Ihre Verbindung zu Kirche und Glauben endgültig abgebrochen? Es ist Ihre freie Entscheidung aus unserer Kirche auszutreten.


Zweifel ist für viele auch ein großer Antrieb diese Kirche zu verändern und zukunftsfähig zu machen.

Unsere Kirche lebt von der freiwilligen und überzeugten Mitgliedschaft, jeder Austritt schwächt uns und wir bedauern ihn sehr.

Es wäre schön, wenn Sie -bevor Sie sich endgültig entscheiden- das Gespräch mit einer Ihnen vertrauten Pfarrerin/ einem Ihnen vertrauten Pfarrer suchen würden.

Übrigens die Kirchensteuer: Unsere Kirche kann eine persönliche Kosten-/ Nutzenrechnung niemals bestehen. Jeder Euro, der nicht in Form einer Dienstleistung direkt bei Ihnen spürbar wird, fließt in Gemeinschaftsaufgaben für alle Gläubigen, diakonische Aufgaben, wie zum Beispiel: Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Behinderteneinrichtungen, Beratungsstellen, theologische und pädagogische Ausbildung und den Erhalt schützenswerter Gebäude.

Wir berichten transparent über Finanzen, bitte kontaktieren Sie das Presbyterium. 

In letzter Konsequenz bedeutet ein Kirchenaustritt Ausschluss vom Patenamt, kirchlicher Trauung, kirchlicher Bestattung und vom kirchlichen Wahlrecht.

Beim örtlichen Standesamt können Sie den Austritt aus der Evangelischen Kirche erklären.