Bestattungen

Alles hat seine Zeit, auch das Sterben und Trauern. Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Angehörige, Freunde und Verwandte von ihm Abschied nehmen. Die Bestattung ist dabei der bedeutsamste aber meist auch der schwierigste Schritt. Sie ist Zeichen des endgültigen Abschieds von dieser Welt.

Im Todesfall ist eine kleine Aussegnungsfeier, kurz bevor der Verstorbene aus dem Sterbehaus hinausgetragen wird oder auch in der Friedhofshalle möglich. Bitte informieren Sie die Pfarrerin über Ihren Wunsch.

Der Beerdigung geht ein Trauergespräch mit den Angehörigen voraus. Hier finden Trauer, Erinnerung und persönliche Fragen ihren Platz. Für die Pfarrerin oder den Pfarrer ist es wichtig, sich ein Bild von der oder dem Verstorbenen machen zu können, vor allem, wenn es zu Lebzeiten keinen Kontakt gab. Das Trauergespräch ist ein seelsorgerliches Gespräch. Nicht alles, was hier gesprochen wird, kann in die Trauerfeier einfließen. Hier kann auch vereinbart werden, wie die Bestattungsfeier gestaltet werden soll. Gut ist es, wenn dabei die Angehörigen z.B. den Konfirmationsspruch des Verstorbenen, eventuelle Liedwünsche und vielleicht einige schriftliche Stichworte zum Lebenslauf haben.


Wer Mitglied der evangelischen Kirche war, hat nach seinem Tod das Anrecht auf eine kirchliche Bestattung. 

Menschen, die durch einen Suizid aus dem Leben geschieden sind, werden kirchlich bestattet.  

Stillgeborene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn die Eltern oder ein Elternteil den Wunsch äußern. Der Ablauf der Feier wird mit den Angehörigen und der Pfarrerin festgelegt.

Tritt ein Todesfall ein, so setzen sich die Angehörigen des Verstorbenen mit dem Pfarramt in Verbindung. Eine Aussegnungsfeier kann kurzfristig vereinbart werden.

Mit der Gemeindeverwaltung und dem Beerdigungsinstitut wird ein Bestattungstermin festgelegt.

Die Bestattungsfeier beginnt in der Friedhofshalle. Dort findet der Gottesdienst statt, anschließend ziehen alle zur Grabstätte, wo die Beisetzung der Verstorbenen stattfindet. Den genauen Ablauf, Musik und Texte besprechen wir gemeinsam beim Trauergespräch.

Der Name des Verstorbenen wird zweimal im Gemeindegottesdienst in der Herxheimer Prot. Kirche in Verbindung mit einer Fürbitte vorgelesen: Sowohl am darauffolgenden Sonntag nach der Beerdigung, sowie in einem Gedenkgottesdienst am nächst folgenden Totensonntag des Kirchenjahres (Immer Sonntag vor dem ersten Advent).

Bei der seelsorgerlichen Begleitung in Ihrer Trauerzeit steht Ihnen unsere Pfarrerin/ unser Pfarrer gerne zur Seite.

Der Dienst der Pfarrerin/ des Pfarrers ist kostenlos.

Die Kosten für die Grabstätte, das Bestattungsunternehmen, die Trauerhalle, den Kirchenmusiker, den Blumenschmuck u.s.w. klären Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Leistungserbringer.